Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der carmando GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden im Rahmen des Lager- oder Streckengeschäftes erfolgen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. (Als Streckengeschäft wird bezeichnet, wenn die Ware vom Vertragslieferanten als Erstverkäufer direkt - ohne das Lager von carmando als Zweitverkäufer zu berühren - an unseren Kunden geliefert wird. Der Eigentumsübergang erfolgt in der Kette erst von dem Vertragslieferanten auf carmando und dann von carmando auf unseren Kunden.) Diese Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf. Gesonderte Vereinbarungen sind möglich.

(2) Anders lautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Zugang bei uns ausdrücklich widersprechen.

(3) Der Inhalt dieser Bedingungen ist vollständig, Nebenabreden sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt.


§ 2 Angebote; Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich es sei denn, dass wir sie als verbindlich bezeichnet haben. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Bestellbestätigung bestimmt. 

(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der Produktbeschreibung des Herstellers oder von carmando. Andere oder weitergehende Eigenschaften und / oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

(3) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.


§ 3 Preise

(1) Alle Preise für Lieferungen und Logistik innerhalb Deutschlands sind vom Vertragslieferanten (Streckengeschäft) oder von carmando kalkuliert, inklusive üblicher Verpackung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, bei Warenlieferungen ab Lager des Vertragslieferanten (Streckengeschäft) oder Lager, einschließlich unserer Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Bestellers, ausschließlich Hausfracht. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Besteller die Versandkosten.


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen über Warenlieferungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltslosen Verfügung an. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung spätestens 7 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.

(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in Euro, sofern keine Fremdwährung vereinbart wurde. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.


§ 5 Terminüberschreitung und Zahlungsverzug, Folgen von Vertragsverletzungen

(1) Bei Nichtzahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin gemäß § 4 (1) gerät unser Kunde in Verzug, ohne dass eine ausdrückliche Mahnung erforderlich wäre. Wir behalten uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes unserer Bank in Rechnung zu stellen, zumindest aber den gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(2) Mit Eintritt des Zahlungsverzuges werden alle offenen Forderungen einschließlich laufender Wechsel und Darlehen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs entfällt der Anspruch auf Skonto. Des Weiteren sind wir dazu berechtigt, eine sofortige Liefersperre zu verhängen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden (z.B. Zahlungsverzug) oder bei Bekanntwerden von Umständen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit unseres Kunden entstehen lassen, sind wir unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, die Vorbehaltsware nach Setzung einer angemessenen Frist auf Kosten unseres Kunden zurückzunehmen und anderweitig zu verwerten. Mit der Zurücknahme der Kaufsache durch uns wird kein Rücktritt vom Vertrag erklärt. Wir können in diesen Fällen außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung untersagen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen unseren Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.

(2) Unser Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug gerät, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß (3) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

(3) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

(4) Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch unseren Kunden setzt sich unser Eigentumsrecht an der neuen Sache fort. Die neue Sache wird für uns hergestellt. Das Miteigentum an der neuen Sache entsteht im Verhältnis des Rechnungsbetrags (inklusive der Mehrwertsteuer) zu den fremden Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung / Vermischung. Für eine durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Ist die Sache unseres Kunden in Folge einer Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind unser Kunde und wir uns einig, dass unser Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt unser Kunde kostenlos für uns.

(6) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.


§ 7 Gewährleistung

(1) Sichtbare Mängel müssen uns vom Kunden entsprechend § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) unverzüglich angezeigt werden, spätestens aber innerhalb von 1 Wochen ab Erhalt der Ware, die nicht sichtbaren Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Ist dies nicht der Fall, gilt die Ware als genehmigt.

(2) Wenn die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel aufweist, sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Wir sind ebenso berechtigt, nach unserem Ermessen nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch zu einer Ersatzlieferung überzugehen.

(3) Für alle weiteren Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, gilt der Haftungsausschluss des § 9 entsprechend.

(4) Die Rechte im Falle von Lieferung mangelhafter Ware verjähren nach 12 Monaten ab erfolgter Lieferung der Ware.


§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen unseren Kunden weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung, sofern nicht ein grober Vertragsverstoß unsererseits vorliegt.

(2) Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung abzutreten.


§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung

(1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir für eigene oder durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unbeschränkt. Weiterhin haften wir im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt.

(2) Unsere Haftung umfasst in keinem Fall Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, sowie solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft üblicherweise nicht vorhergesehen werden konnten.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehhilfen.

(6) Eine Beweislastumkehr ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Sämtliche vertragliche Ansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.


§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von carmando. carmando ist jedoch auch berechtigt, vor einem anderen Gericht Klage einzureichen, welches gemäß dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland oder dem Ursprungsland unseres Kunden für den betroffenen Streitfall zuständig ist.

(2) Auf die vertraglichen Verbindungen zwischen carmando und unserem Kunden findet das deutsche Recht Anwendung. Das Recht des Übereinkommens der UN vom 11.04.1980 (CISG) sowie sonstiger internationaler Verträge betreffend den Kauf von Waren ist ausgeschlossen.


§ 12 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, die deutsche Version ist die maßgebliche.


§ 13 Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere der gegenwärtigen Bestimmungen des Vertrages oder ein ausschlaggebender Teil vollständig oder teilweise hinfällig werden, oder auch wenn der Vertrag Lücken aufweist, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln des Vertrages unberührt.